Angaben gemäß § 5 TMG:

Philipp Podeus
TWOADS Werbung
Malkendorfer Weg 16
Spatzenhof // Westscheune
23617 Stockelsdorf // Curau

Kontakt:

Telefon: +49(0)4505-570 97 50
Telefax: 49 (0)173 – 24 35 01 3
E-Mail: hello@twoads.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 304 753 176

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Urheberrecht

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Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

§ 1 – Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten für alle Leistungen und Angebote an den Auftraggeber durch Philipp Podeus // TWOADS Werbung, Malkendorfer Weg 16, 23617 Stockelsdorf, (nachfolgend „Philipp Podeus“) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Die AGB gelten auch für alle zukünftigen vergleichbaren Leistungen von Philipp Podeus, sofern sie nicht durch eine aktuellere Fassung ersetzt werden.

(2) Dem Auftraggeber ist die Verwendung der vorliegenden AGB seitens Philipp Podeus bekannt. Der Auftraggeber konnte von ihrem Inhalt vor Vertragsabschluss Kenntnis nehmen und ist mit der Geltung der AGB einverstanden.

(3)  Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Philipp Podeus ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

§ 2 – Präsentation
(1) Werden Entwürfe, Arbeiten, Vorschläge von Philipp Podeus im Rahmen des Vertragsanbahnungsverhältnisses präsentiert, ist jegliche, auch die teilweise Verwendung der Präsentationsunterlagen von der vorherigen  Zustimmung von Philipp Podeus abhängig. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter, über- oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Philipp Podeus zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

(2) Sollte für die Präsentation ein Honorar vereinbart worden sein, liegt in dessen Annahme keine Zustimmung zur Verwendung der Präsentationsunterlagen. Mit der Präsentation werden keine Nutzungs- und Eigentumsrechte an den Kunden übertragen.

(3) Sollte der Kunde die Präsentationsunterlagen unter Verstoß gegen die vorgenannten Beschränkungen für eigene oder fremde Zwecke verwenden, schuldet er das sich aus der Kostenkalkulation ergebende Honorar für Agenturleistung, Kreation und visuelle Konzeption. Sollte ein Angebot noch nicht erstellt worden sein, schuldet der Kunde das Honorar, das Philipp Podeus für vergleichbare Agenturleistungen, Kreationen und visuelle Konzeption üblicherweise verlangt.

§ 3 – Angebot und Auftragserteilung
(1) Die Preise in den Kostenkalkulationen von Philipp Podeus sind freibleibend. Die Kostenkalkulation ist kein verbindliches Angebot an den Auftraggeber.

(2) Mit der Rücksendung der unterzeichneten Kostenkalkulation unterbreitet der Auftraggeber Philipp Podeus ein verbindliches Angebot zur Erteilung des Auftrags zu den dort genannten Konditionen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber telefonisch, per E-Mail oder per Telefax unter Bezugnahme auf die Kostenkalkulation einen Auftrag erteilt.

(3) Die Annahme des Angebots durch Philipp Podeus erfolgt ausdrücklich oder mit Beginn der Auftragsdurchführung.

§ 4 – Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt die mit dem Kunden vereinbarte jeweils gültige Preisliste.

(2) Für die Abwicklung von in Auftrag gegebenen Fremdleistungen erhebt Philipp Podeus eine Handlingfee in Höhe von 15 % der Nettoauftragswertes.

(3) Die Durchführung und Abwicklung von Mediaschaltungen und -abrechnungen erfolgen auf Basis der tariflichen Grundpreise des jeweiligen Verlages inklusive einer Agenturprovision von 15 %.

(4) Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang, Schlussrechnungen nach Abnahme sofort, inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Eingang zu prüfen.

(5) Philipp Podeus ist bei einem Gesamtauftragswert von mehr als EUR 2.000,- netto berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen und Teilzahlungen zu verlangen.

(6) Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Forderungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; gleiches gilt für die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers.

§ 5 – Agenturleistungen und -pflichten
(1) Philipp Podeus ist insbesondere im Bereich der Werbeplanung und Werbeberatung, der Erarbeitung kreativer Gesamtkonzepte, der technischen Leitung und Produktionsüberwachung und dem Einsatz der Werbung tätig. Der genaue Umfang der Agenturleistungen wird in einem Auftragsformular gesondert vereinbart.

(2) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von Philipp Podeus schriftlich bestätigt wurden. Gerät Philipp Podeus mit seiner Leistung in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

(3) Philipp Podeus nimmt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns wahr.

(4) Philipp Podeus verpflichtet sich, alle ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

§ 6 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Philipp Podeus die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen, insbesondere Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen, in einem gängigen Format – in der Regel digital – rechtzeitig und frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig nach, so gehen darauf beruhende Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers. Etwaige Liefertermine (§ 5 (2)) verlängern sich um die Zeit, die der Auftraggeber benötigt, um seine Mitwirkungshandlung nachzuholen.

(3) Der Auftraggeber haftet gegenüber Philipp Podeus für die erforderlichen Lizenz-, Urheber- und Nutzungsrechte der zur Verfügung gestellten Materialien und sichert zu, über die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Rechte zu verfügen. Der Auftraggeber hält Philipp Podeus von allen insoweit erhobenen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 – Versand von Materialien
(1) Der Versand jeglicher Materialien durch Philipp Podeus erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr des Untergangs geht mit Aufgabe der Ware an die Transportperson oder Transportanstalt auf den Auftraggeber über.

(2) Art der Verpackung, Versandweg und Versandmittel sind Philipp Podeus überlassen. Eine Transportversicherung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und auf Kosten des Auftraggebers.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt
(1) Die erstellten Produkte bleiben Eigentum von Philipp Podeus, bis alle Forderungen erfüllt sind, die TWOADS Werbung gegen den Auftraggeber jetzt oder zukünftig zustehen. Sofern sich der Auftraggeber  vertragswidrig verhält – insbesondere er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug kommt –, hat Philipp Podeus das Recht, die Produkte zurückzunehmen, nachdem eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber.

(2) Die Entgeltforderungen des Auftraggebers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der  Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Philipp Podeus ab. Philipp Podeus nimmt diese Abtretung an.

§ 9 – Haftung
(1) Philipp Podeus haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Schadensersatzpflicht tritt jedoch erst dann ein, wenn der Auftraggeber die beanstandeten Mängel mitgeteilt und Philipp Podeus die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.

(2) Im Falle der zwingenden Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und/oder Programmen haftet Philipp Podeus nicht, wenn der Schaden auf einer nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung des Kunden beruht.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Philipp Podeus.

(5) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme wird vom Auftraggeber getragen. Philipp Podeus unterliegt keinen rechtlichen Überprüfungs- und Hinweispflichten. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte hält der Auftraggeber Philipp Podeus von jeglichen Forderungen frei.

§ 10 – Abnahme
(1) Verlangt Philipp Podeus nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen. Bei fruchtlosem Fristablauf gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Verlangt Philipp Podeus keine Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.

(3) Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

§ 11 – Mängelansprüche
(1) Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber innerhalb der in § 10 genannten Fristen geltend zu machen.

(2) Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Abnahme. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§ 12 – Nutzungsrechte
(1) Philipp Podeus räumt nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, inhaltlich, räumlich und zeitlich auf die Zwecke des jeweiligen Auftrages begrenztes Nutzungsrecht ein. Die Übergabe von Originaldateien ist ebenso wie eine Übergabe des Quellcodes ausgeschlossen.

(2) Die Arbeitsergebnisse dürfen nur für die vereinbarten Zwecke des Vertrages in dem vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede andere oder anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Philipp Podeus gestattet.

(3) Sollte der Auftraggeber die ihm eingeräumten Nutzungsrechte überschreiten, haftet er gegenüber Philipp Podeus. Er stellt Philipp Podeus insbesondere von der Inanspruchnahme Dritter frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) In den Arbeitsergebnissen, insbesondere in Anzeigen und Broschüren, wird auf Philipp Podeus als Urheber hingewiesen. Philipp Podeus ist darüber hinaus berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu nutzen und den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen.

§ 13 – Schlussbestimmungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.